
Valeur de rachat des assurances-vie
Mieux vaut se renseigner que simplement résilierSimilitudes du 3e pilier pour les banques et les assurances

Säule 3a
Die einbezahlten Beträge können nur unter spezifischen Voraussetzungen vor der Pensionierung bezogen werden, z. B. für den Kauf von Wohneigentum.
Nicht für alle geeignet
Für eine Säule 3a müssen Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben und in der Schweiz leben. Wem das Geld im Todesfall zusteht, ist gesetzlich festgelegt, z. B. der Ehepartner.
Steuern sparen als Anreiz
Sie können jedes Jahr einen Betrag bis zum definierten Maximalbetrag einzahlen und bei den Steuern von Ihrem Einkommen abziehen.
Säule 3b
Sie können die einbezahlten Beträge jederzeit beziehen, z. B. für den Kauf eines Autos oder die Finanzierung einer Weiterbildung.
Für alle geeignet
Jede Person kann eine Säule 3b haben. Auch in der Begünstigung im Todesfall sind Sie frei: Sie können das Geld z. B. Ihrer Freundin vermachen.
Quand peut-on résilier une assurance-vie?
Vorteile
- Steuerabzug
Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen: Die Einzahlungen bis zu CHF 7'056 (Stand 2023) dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. - Vorbezug für Selbstständigkeit oder Wohneigentum
Sie können Geld aus der dritten Säule zu einem tieferen Steuersatz vorbeziehen und in Ihre Selbstständigkeit oder Wohneigentum investieren. - Ersatz für Pensionskasse für Selbstständige
Wenn Sie selbstständig sind, können Sie bis zu CHF 35'280 (Stand 2023) in die Säule 3a einzahlen und von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Nachteile
- Nicht allen zugänglich
Wer nicht erwerbstätig ist und in der Schweiz wohnt, kann keine Säule 3a eröffnen. - Einzahlungen auf Maximalbetrag beschränkt
Sie können pro Jahr nur den Maximalbetrag von CHF 7'056 (Stand 2023) respektive CHF 35'280 (Stand 2023) für Selbstständige in die Säule 3a einzahlen.
- Vorzeitiger Bezug nur beschränkt möglich
Kapital aus der Säule 3a können Sie nur unter den im Gesetz genannten Fällen beziehen. - Begünstigte nicht frei wählbar
Als Begünstigte in Frage kommen Ehepartner / eingetragene Partner, direkte Nachkommen und unterstützte Personen, z. B. Konkubinatspartner ab fünf Jahren.
Quand peut-on résilier une assurance-vie?
Vorteile
- Allen zugänglich
Alle Personen können eine Säule 3b eröffnen und damit sparen. - Kein Maximalbetrag
Sie können so viel einzahlen, wie Sie wollen. - Bezug jederzeit möglich
Sie können das Geld beziehen, wann und wofür Sie wollen. - Begünstigte frei wählbar
Sie können frei wählen, wer das Geld im Todesfall erhält.
Nachteile
- Kein Steuerabzug
Sie können die Einzahlungen in die Säule 3b nicht von den Steuern abziehen.
- Tieferer Anlageschutz
Sie sind flexibler in Ihren Anlageentscheiden als bei der Säule 3a. Dafür tragen Sie auch ein höheres Risiko.
Quelles sont les alternatives à la résiliation?
Säule 3a | Säule 3b | |
---|---|---|
Für wen eignet sich die Lösung? |
Alle erwerbstätigen Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen und Wohnsitz Schweiz |
Alle Personen unabhängig von Anstellungsverhältnis und Wohnsitz |
Wie viel kann pro Jahr einbezahlt werden? |
Jährlicher Maximalbetrag
|
Kein Maximalbetrag |
Können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden? |
Ja |
Nein Prämien können in der Regel nicht oder nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden. |
Wird das Kapital während der Vertragsdauer als Vermögen besteuert? |
Nein |
Ja Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert. |
Wird das Kapital bei der Auszahlung besteuert? |
Ja |
Nein Die Auszahlung des Kapitals ist unter spezifischen Voraussetzungen steuerfrei. |
Ist die Vertragslaufzeit gesetzlich geregelt? |
Ja |
Ja Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert. |
Wer kann begünstigt werden, d. h. wer bekommt im Todesfall das Kapital? |
Gesetzlich geregelt
Die Begünstigungsordnung ist nur unter gewissen Voraussetzungen abänderbar. |
Freie Wahl Begünstigt werden können beliebige Personen, z. B. Partner in einem eigenen Haushalt oder Kinder des Partners |
Kann das Kapital verpfändet werden? |
Nur für Wohneigentum Möglich für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum |
Ja Immer möglich |
Säule 3a
Für wen eignet sich die Lösung? |
Alle erwerbstätigen Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen und Wohnsitz Schweiz |
Wie viel kann pro Jahr einbezahlt werden? |
Jährlicher Maximalbetrag
|
Können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden? |
Ja |
Wird das Kapital während der Vertragsdauer als Vermögen besteuert? |
Nein |
Wird das Kapital bei der Auszahlung besteuert? |
Ja |
Ist die Vertragslaufzeit gesetzlich geregelt? |
Ja |
Wer kann begünstigt werden, d. h. wer bekommt im Todesfall das Kapital? |
Gesetzlich geregelt
Die Begünstigungsordnung ist nur unter gewissen Voraussetzungen abänderbar. |
Kann das Kapital verpfändet werden? |
Nur für Wohneigentum Möglich für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum |
Säule 3b
Für wen eignet sich die Lösung? |
Alle Personen unabhängig von Anstellungsverhältnis und Wohnsitz |
Wie viel kann pro Jahr einbezahlt werden? |
Kein Maximalbetrag |
Können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden? |
Nein Prämien können in der Regel nicht oder nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden. |
Wird das Kapital während der Vertragsdauer als Vermögen besteuert? |
Ja Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert. |
Wird das Kapital bei der Auszahlung besteuert? |
Nein Die Auszahlung des Kapitals ist unter spezifischen Voraussetzungen steuerfrei. |
Ist die Vertragslaufzeit gesetzlich geregelt? |
Ja Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert. |
Wer kann begünstigt werden, d. h. wer bekommt im Todesfall das Kapital? |
Freie Wahl Begünstigt werden können beliebige Personen, z. B. Partner in einem eigenen Haushalt oder Kinder des Partners |
Kann das Kapital verpfändet werden? |
Ja Immer möglich |