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Unterschied zwischen Säule 3a und 3b

Auf welche Säule Sie bauen sollten
Die private Vorsorge ist sehr wichtig für die Altersvorsorge. Stellen Sie die Weichen für Ihre Zukunft richtig. Dafür müssen Sie den Unterschied zwischen den Säulen 3a und 3b verstehen. Welche Säule eignet sich für Sie und welche Vorteile haben Sie? Wir erklären Ihnen im Detail, worauf Sie achten müssen.
Die dritte Säule ist für den Erhalt des Lebensstandards im Alter wichtig. Die Renten aus der 1. und 2. Säule decken nur rund 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns ab. Den Rest müssen Sie aus Ihren privaten Ersparnissen finanzieren. Dafür gibt es die 3. Säule. Das darin gesparte Vermögen können Sie aber auch für den Kauf von Wohneigentum oder die Aufnahme einer Selbstständigkeit nutzen.   

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Säulen 3a und 3b 

Was ist besser: Säule 3a oder 3b? Die richtige Antwort hängt von Ihrer Lebenssituation und Zukunftsplanung ab. Wenn Sie einen Job haben, verheiratet sind, Kinder haben und für die Pensionierung sparen möchten, ist die Säule 3a die richtige Entscheidung. Sie können damit fürs Alter und gleichzeitig Steuern sparen. Ohne Job ist eine Säule 3a gar nicht möglich. Wenn Sie für die nahe Zukunft sparen oder Ihre Freundin oder Ihren Freund begünstigen möchten, ist die Säule 3b die bessere Wahl. 
Ein junger Mann bereitet mehrer Sandwiches vor

Säule 3a

Kapital für das Alter
Die einbezahlten Beträge können nur unter spezifischen Voraussetzungen vor der Pensionierung bezogen werden, z. B. für den Kauf von Wohneigentum.

Nicht für alle geeignet
Für eine Säule 3a müssen Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben und in der Schweiz leben. Wem das Geld im Todesfall zusteht, ist gesetzlich festgelegt, z. B. der Ehepartner.

Steuern sparen als Anreiz
Sie können jedes Jahr einen Betrag bis zum definierten Maximalbetrag einzahlen und bei den Steuern von Ihrem Einkommen abziehen. 

Säule 3b

Kapital für alles
Sie können die einbezahlten Beträge jederzeit beziehen, z. B. für den Kauf eines Autos oder die Finanzierung einer Weiterbildung.

Für alle geeignet
Jede Person kann eine Säule 3b haben. Auch in der Begünstigung im Todesfall sind Sie frei: Sie können das Geld z. B. Ihrer Freundin vermachen. 

Vor- und Nachteile der Säule 3a 

Wenn Sie in erster Linie in Ihre Altersvorsorge investieren und gleichzeitig Steuern sparen möchten, sollten Sie auf die Säule 3a setzen. Auf Flexibilität müssen Sie aber verzichten. Personen ohne AHV-pflichtiges Einkommen können nicht in die Säule 3a einzahlen. 

Vorteile

  • Steuerabzug
    Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen: Die Einzahlungen bis zu CHF 7'056 (Stand 2023) dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Vorbezug für Selbstständigkeit oder Wohneigentum
    Sie können Geld aus der dritten Säule zu einem tieferen Steuersatz vorbeziehen und in Ihre Selbstständigkeit oder Wohneigentum investieren.
  • Ersatz für Pensionskasse für Selbstständige
    Wenn Sie selbstständig sind, können Sie bis zu CHF 35'280 (Stand 2023) in die Säule 3a einzahlen und von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Nachteile 

  • Nicht allen zugänglich
    Wer nicht erwerbstätig ist und in der Schweiz wohnt, kann keine Säule 3a eröffnen. 
  • Einzahlungen auf Maximalbetrag beschränkt
    Sie können pro Jahr nur den Maximalbetrag von CHF 7'056 (Stand 2023) respektive CHF 35'280 (Stand 2023) für Selbstständige in die Säule 3a einzahlen. 
  • Vorzeitiger Bezug nur beschränkt möglich
    Kapital aus der Säule 3a können Sie nur unter den im Gesetz genannten Fällen beziehen. 
  • Begünstigte nicht frei wählbar
    Als Begünstigte in Frage kommen Ehepartner / eingetragene Partner, direkte Nachkommen und unterstützte Personen, z. B. Konkubinatspartner ab fünf Jahren.

Vor- und Nachteile der Säule 3b

Die Säule 3b eignet sich für Sie als Alternative zur Säule 3a, wenn Sie nicht erwerbstätig sind. Auch wenn Sie sparen möchten, aber flexibel über Ihr Kapital verfügen möchten, ist die freie Vorsorge ideal für Sie. Auch die freie Wahl der Begünstigten kann ein Grund für die Säule 3b sein.

Vorteile

  • Allen zugänglich 
    Alle Personen können eine Säule 3b eröffnen und damit sparen.
  • Kein Maximalbetrag
    Sie können so viel einzahlen, wie Sie wollen.
  • Bezug jederzeit möglich
    Sie können das Geld beziehen, wann und wofür Sie wollen.
  • Begünstigte frei wählbar
    Sie können frei wählen, wer das Geld im Todesfall erhält.

Nachteile 

  • Kein Steuerabzug
    Sie können die Einzahlungen in die Säule 3b nicht von den Steuern abziehen.
  • Tieferer Anlageschutz
    Sie sind flexibler in Ihren Anlageentscheiden als bei der Säule 3a. Dafür tragen Sie auch ein höheres Risiko.

Details zu den Rahmenbedingungen

Säule 3a Säule 3b
Für wen eignet sich die Lösung?
Alle erwerbstätigen Personen
mit AHV-pflichtigem Einkommen und Wohnsitz Schweiz
Alle Personen
unabhängig von Anstellungsverhältnis und Wohnsitz
Wie viel kann pro Jahr einbezahlt werden?

Jährlicher Maximalbetrag

  • Angestellte:
    CHF 7'056 (Stand 2023)
  • Selbstständigerwerbende:
    CHF 35'280 (Stand 2023)
Kein Maximalbetrag 
Können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden?

Ja
Einzahlungen bis zum Maximalbetrag können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Nein
Prämien können in der Regel nicht oder nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Wird das Kapital während der Vertragsdauer als Vermögen besteuert?

Nein
Das 3a-Guthaben gilt nicht als steuerbares Vermögen und ist steuerfrei.

Ja
Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert.
Wird das Kapital bei der Auszahlung besteuert?

Ja
Die Auszahlung des Kapitals wird von den übrigen Einkommen getrennt und zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.

Nein
Die Auszahlung des Kapitals ist unter spezifischen Voraussetzungen steuerfrei.
Ist die Vertragslaufzeit gesetzlich geregelt?

Ja
Ordentlicher Vertragsablauf frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters

Ja
Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert.
Wer kann begünstigt werden, d. h. wer bekommt im Todesfall das Kapital?

Gesetzlich geregelt
Begünstigte: 

  • Ehepartner / eingetragener Partner
  • Direkte Nachkommen
  • Massgeblich unterstützte Personen, z. B. Konkubinatspartner nach fünf Jahren

Die Begünstigungsordnung ist nur unter gewissen Voraussetzungen abänderbar.

Freie Wahl
Begünstigt werden können beliebige Personen, z. B. Partner in einem eigenen Haushalt oder Kinder des Partners
Kann das Kapital verpfändet werden?
Nur für Wohneigentum
Möglich für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
Ja
Immer möglich

Säule 3a

Für wen eignet sich die Lösung?
Alle erwerbstätigen Personen
mit AHV-pflichtigem Einkommen und Wohnsitz Schweiz
Wie viel kann pro Jahr einbezahlt werden?

Jährlicher Maximalbetrag

  • Angestellte:
    CHF 7'056 (Stand 2023)
  • Selbstständigerwerbende:
    CHF 35'280 (Stand 2023)
Können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden?

Ja
Einzahlungen bis zum Maximalbetrag können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Wird das Kapital während der Vertragsdauer als Vermögen besteuert?

Nein
Das 3a-Guthaben gilt nicht als steuerbares Vermögen und ist steuerfrei.

Wird das Kapital bei der Auszahlung besteuert?

Ja
Die Auszahlung des Kapitals wird von den übrigen Einkommen getrennt und zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.

Ist die Vertragslaufzeit gesetzlich geregelt?

Ja
Ordentlicher Vertragsablauf frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters

Wer kann begünstigt werden, d. h. wer bekommt im Todesfall das Kapital?

Gesetzlich geregelt
Begünstigte: 

  • Ehepartner / eingetragener Partner
  • Direkte Nachkommen
  • Massgeblich unterstützte Personen, z. B. Konkubinatspartner nach fünf Jahren

Die Begünstigungsordnung ist nur unter gewissen Voraussetzungen abänderbar.

Kann das Kapital verpfändet werden?
Nur für Wohneigentum
Möglich für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum

Säule 3b

Für wen eignet sich die Lösung?
Alle Personen
unabhängig von Anstellungsverhältnis und Wohnsitz
Wie viel kann pro Jahr einbezahlt werden?
Kein Maximalbetrag 
Können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden?
Nein
Prämien können in der Regel nicht oder nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Wird das Kapital während der Vertragsdauer als Vermögen besteuert?
Ja
Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert.
Wird das Kapital bei der Auszahlung besteuert?
Nein
Die Auszahlung des Kapitals ist unter spezifischen Voraussetzungen steuerfrei.
Ist die Vertragslaufzeit gesetzlich geregelt?
Ja
Der Rückkaufswert gilt als Vermögen und wird besteuert.
Wer kann begünstigt werden, d. h. wer bekommt im Todesfall das Kapital?
Freie Wahl
Begünstigt werden können beliebige Personen, z. B. Partner in einem eigenen Haushalt oder Kinder des Partners
Kann das Kapital verpfändet werden?
Ja
Immer möglich
Lassen Sie sich von unserem Expertenteam zur privaten Vorsorge beraten.

Häufig gestellte Fragen zu Säule 3a und 3b

Was ist der Unterschied zwischen der Säule 3a und 3b?

  • Bei der Säule 3a können Sie vorzeitige Bezüge nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen tätigen. Sie können zudem die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Bei der Säule 3b können Sie das Guthaben Ihres Kontos jederzeit beziehen. 

Was ist besser: Säule 3a oder 3b?

  • Das kommt auf Ihre finanzielle Situation, Ihre momentane Erwerbstätigkeit und Ihre Wünsche an. 
  • Die Säule 3a ist ideal für die Altersvorsorge und bietet hohe steuerliche Abzüge. 
  • Die Säule 3b bietet mehr Freiheiten: Sie können das Konto für die Altersvorsorge, für den Traum eines Eigenheims oder für die Ausbildung Ihrer Kinder nutzen.
  • Um Sie für die Pensionierung möglichst gut abzusichern, bieten gewisse Vorsorgelösungen eine Kombination den Säulen 3a und 3b. 

Für wen lohnt sich die Säule 3a?

  • Grundsätzlich lohnt sich die Säule 3a für Erwerbstätige. Um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten, reichen die staatliche und die berufliche Vorsorge in den wenigsten Fällen aus. 

Wer erhält das Guthaben aus meiner Säule 3a im Todesfall?

  • Im Todesfall erhält Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner das Ersparte aus Ihrer Säule 3a. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Leben Sie im Konkubinat oder alleine, geht das Ersparte an Ihre direkten Nachkommen oder an eine Person, die Sie zu Lebzeiten über längere Zeit hinweg regelmässig finanziell unterstützt haben. Das kann auch Ihr Konkubinatspartner sein, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang zusammengelebt haben.
  • Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Aufteilung der Lebensversicherung im Todesfall .

Kann ich mir die Säule 3a auszahlen lassen?

  • Sie können sich die Säule 3a nur unter bestimmten Einschränkungen auszahlen lassen.
  • Sie können das Guthaben frühestens fünf Jahre vor Ihrer Pensionierung beziehen.
  • Ein früherer Vorbezug ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Aufnahme einer Selbstständigkeit, Finanzierung eines Eigenheims, Rückzahlung einer Hypothek, Wegzug ins Ausland.

Für wen lohnt sich die Säule 3b?

  • Für alle, die nicht erwerbstätig sind oder nicht in der Schweiz leben
  • Für alle, die kurz- oder mittelfristig sparen und das Kapital flexibel beziehen möchten
  • Für alle, die bereits den jährlichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen und mehr sparen möchten
  • Für alle, die ihre Begünstigten frei wählen möchten

Wie viel kann ich in die Säule 3b einzahlen?

  • Sie können so viel einzahlen, wie Sie wollen.
  • Im Gegensatz zur Säule 3a haben Sie bei der Säule 3b keinen jährlichen Maximalbetrag.

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

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